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Die Betäubung war längst abgeklungen, der Schmerz blieb: Ein falsch gezogener Zahn, eine übersehene Diagnose, eine Operation mit unnötigen Komplikationen. Solche Situationen sind kein Einzelfall — der Medizinische Dienst der Krankenkassen wertet jährlich rund 15.000 Behandlungsfehlergutachten aus. Wer als Patient gesundheitlich Schaden nimmt, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schmerzensgeld und materiellen Schadensersatz.

Das Auto ist kaum eine Woche in der Garage, da springt die Kontrollleuchte an oder das Getriebe ruckelt bei jeder Ampel. Was jetzt? Viele Käufer wissen nicht, ob sie überhaupt Ansprüche haben — und wenn ja, gegen wen und wie lange.
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