Nach jahrzehntelanger Diskussion trat am 1. April 2024 das neue Cannabisgesetz in Kraft. Cannabis ist nun nicht mehr Teil des Betäubungsmittelgesetzes und gilt nicht mehr als illegales Rauschmittel wie Heroin oder Kokain. In diesem Beitrag erfahren Sie, was genau sich geändert hat, welche Mengen erlaubt sind und was mit laufenden Verfahren geschieht.

Das neue Cannabis-Gesetz

Das Cannabisgesetz verfolgt mehrere Ziele: Es soll den Schwarzmarkt reduzieren, indem legaler Zugang den illegalen Handel eindämmt. Der Gesundheitsschutz steht im Vordergrund, da sichere Produktqualität statt verunreinigter Straßenware gewährleistet werden soll. Die Justiz wird entlastet, da weniger Verfahren wegen geringer Mengen geführt werden müssen. Gleichzeitig enthält das Gesetz besondere Regelungen zum Schutz Minderjähriger.

Bisherige Rechtslage in Deutschland

Bis zum 31. März 2024 galt Cannabis als illegales Rauschmittel nach dem Betäubungsmittelgesetz. Besitz, Anbau und Handel waren grundsätzlich strafbar. In einigen Fällen wurde von einer Strafverfolgung abgesehen, wenn die Menge für den Eigengebrauch bestimmt und als "gering" einzustufen war. Diese Richtwerte variierten stark je nach Bundesland – von bis zu 6 Gramm in Bayern und Sachsen bis zu 15 Gramm im Einzelfall in Berlin und Bremen. Trotz dieser Regelungen blieb Cannabis illegal – es gab lediglich ein Ermessen zur Einstellung von Verfahren.

Aktuelle Rechtslage: Teilweise Cannabis-Legalisierung

Das Cannabisgesetz bringt eine kontrollierte Legalisierung – nicht vollständig, aber mit klaren Grenzen.

Änderungen ab 1. April 2024

Seit dem 1. April 2024 gelten folgende Regelungen:

  • Besitz im öffentlichen Raum: Bis zu 25 Gramm Cannabis
  • Besitz in privaten Räumen: Bis zu 50 Gramm Cannabis
  • Eigenanbau: Bis zu 3 Cannabis-Pflanzen pro Person
  • Weitergabe: Bis zu 25 Gramm an Erwachsene (ohne Gegenleistung)

Wichtiger Hinweis zum Eigenanbau

Der Eigenanbau von bis zu 3 Pflanzen ist erlaubt, aber die Pflanzen müssen vor dem Zugriff Minderjähriger geschützt sein. Der Anbau muss in privaten Räumen oder nicht öffentlich einsehbaren Bereichen erfolgen. Samen dürfen legal erworben werden. Die Ernte darf die 50-Gramm-Grenze für private Räume übersteigen, solange sie nicht weitergegeben wird.

Änderungen ab 1. Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 sind zusätzlich Cannabis Social Clubs erlaubt.

Cannabis Social Clubs: So funktionieren sie

Cannabis Social Clubs (CSC) sind gemeinschaftliche Anbauvereinigungen, die ab Juli 2024 legal Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Sie müssen als eingetragener Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht organisiert sein und dürfen maximal 500 Mitglieder haben. Alle Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein und in Deutschland wohnen. Die Mitgliedschaft wird erst 3 Monate nach Beitritt aktiv.

Die Abgabemengen in Cannabis Social Clubs sind altersabhängig: Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren dürfen maximal 30 Gramm pro Monat erhalten, wobei der THC-Gehalt auf 10% begrenzt ist. Ab 21 Jahren sind bis zu 50 Gramm pro Monat ohne THC-Begrenzung möglich. Cannabis Social Clubs dürfen nicht im Umkreis von 200 Metern von Schulen, Kitas, Spielplätzen oder Jugendeinrichtungen betrieben werden.

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Schutz von Minderjährigen

Das Gesetz enthält strenge Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Jeglicher Besitz von Cannabis bleibt für Personen unter 18 Jahren illegal. Die Weitergabe an Minderjährige ist strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden. Der Konsum in Gegenwart von Minderjährigen ist verboten, ebenso wie jegliche Werbung für Cannabis.

An bestimmten Orten ist der Konsum von Cannabis grundsätzlich verboten: in Fußgängerzonen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr, im Umkreis von 100 Metern von Schulen, Kitas und Spielplätzen, in Cannabis Social Clubs selbst sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten.

Autofahren unter Cannabis-Einfluss

Die Regeln für Cannabis am Steuer wurden mit der Legalisierung angepasst, bleiben aber streng.

Neuer THC-Grenzwert ab 2024

Ab dem 1. April 2024 gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Dies entspricht etwa dem Alkohol-Grenzwert von 0,5 Promille. Bei Überschreitung dieses Wertes allein handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und 2 Punkten. Die Kombination von THC und Alkohol ab 0,2 Promille ist eine Straftat und führt zum Führerscheinentzug sowie Geld- oder Freiheitsstrafe. Auch unter 3,5 ng/ml ist das Fahren strafbar, wenn eine erkennbare Beeinträchtigung vorliegt.

Wann bin ich wieder fahrtauglich?

THC wird langsamer abgebaut als Alkohol. Nach gelegentlichem Konsum sollten Sie mindestens 24 Stunden warten. Nach regelmäßigem Konsum kann THC mehrere Tage nachweisbar sein, bei chronischem Konsum sogar über Wochen. Auch wenn Sie sich nüchtern fühlen, kann der THC-Wert noch über 3,5 ng/ml liegen!

Strafen bei Verstößen gegen das Cannabisgesetz

Auch nach der Legalisierung bleiben bestimmte Handlungen strafbar. Die Strafen orientieren sich an der Schwere des Verstoßes. Besitz über 25 Gramm im öffentlichen Raum oder über 50 Gramm privat wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft. Die Weitergabe über 25 Gramm an Erwachsene kann mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Weitergabe an Minderjährige zieht bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe nach sich. Eigenanbau über 3 Pflanzen wird mit bis zu 3 Jahren bestraft, Konsum in Verbotszonen mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld. Gewerblicher Handel kann mit 1 bis 15 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

In besonders schweren Fällen drohen erhöhte Strafen von 2 bis 15 Jahren Freiheitsstrafe, etwa bei Handel mit nicht geringen Mengen über 7,5 kg, bandenmäßigem Handel, Abgabe an Minderjährige in größerem Umfang oder Gefährdung der Gesundheit anderer durch verunreinigtes Cannabis.

Cannabis und Arbeitsrecht

Die Cannabis-Legalisierung wirft neue Fragen im Arbeitsrecht auf. Anlasslose Tests sind in der Regel unzulässig, da sie in das Persönlichkeitsrecht eingreifen. Tests bei begründetem Verdacht sind zulässig, wenn konkrete Anhaltspunkte für Beeinträchtigung bestehen. In sicherheitsrelevanten Berufen wie bei Piloten, Busfahrern oder Ärzten sind strengere Regelungen möglich.

Der legale Konsum von Cannabis in der Freizeit ist grundsätzlich erlaubt. Sie müssen jedoch arbeitsfähig zur Arbeit erscheinen, und Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. In sicherheitsrelevanten Berufen gelten besondere Sorgfaltspflichten, und Betriebsvereinbarungen können zusätzliche Regelungen enthalten.

Eine Kündigung allein wegen legalen Cannabis-Konsums in der Freizeit ist in der Regel nicht zulässig. Anders sieht es aus bei Beeinträchtigung der Arbeitsleistung, Verstoß gegen Betriebsvereinbarungen, Gefährdung von Kollegen oder Kunden sowie bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten.

Laufende Verfahren und Amnestie

Das neue Cannabisgesetz wirkt sich auch auf bestehende Verfahren und Verurteilungen aus. Nach dem Günstigkeitsprinzip gemäß § 2 Abs. 3 StGB gilt: Ist die neue Rechtslage milder, muss sie auch für Altfälle angewendet werden.

Das bedeutet konkret: Laufende Verfahren werden eingestellt, wenn die Tat nach neuem Recht nicht mehr strafbar ist. Noch nicht rechtskräftige Urteile müssen an die neue Rechtslage angepasst werden. Rechtskräftige Urteile können auf Antrag überprüft und gelöscht werden.

So beantragen Sie die Löschung

Wenn Sie wegen einer Tat verurteilt wurden, die nach neuem Recht nicht mehr oder milder strafbar ist, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihre Tat nach neuem Recht nicht mehr strafbar ist. Stellen Sie dann einen Antrag beim zuständigen Gericht oder der Staatsanwaltschaft und fügen Sie relevante Unterlagen wie Urteil oder Strafbefehl bei. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten. Das Gericht prüft und entscheidet über die Löschung.

Die Löschung ist wichtig, weil ein Eintrag im Bundeszentralregister sich massiv auf Ihre berufliche Zukunft auswirken kann – bei Bewerbungen, Beförderungen oder behördlichen Genehmigungen. Es gibt keine gesetzliche Frist für den Antrag auf Löschung, aber je früher Sie handeln, desto schneller verschwinden belastende Einträge aus Ihrem Führungszeugnis.

Rechtliche Fallstricke: Darauf müssen Sie achten

Trotz Legalisierung gibt es viele Grauzonen und häufige Fehler. Auch wenn Besitz legal ist, ist der Konsum in Verbotszonen eingeschränkt. Weitergabe mit Gegenleistung gilt als Handel und bleibt strafbar. Grenzüberschreitender Transport ist problematisch, da Cannabis im Ausland oft illegal bleibt. Anbau, der für Nachbarn sichtbar ist, kann zu Problemen führen. Cannabis am Arbeitsplatz kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Grenzüberschreitender Transport

Die deutsche Legalisierung gilt nur in Deutschland. Der Transport über Grenzen bleibt strafbar, auch innerhalb der EU! Wenn Sie beispielsweise mit 10 Gramm Cannabis nach Österreich fahren, droht Ihnen ein Strafverfahren nach österreichischem Recht, auch wenn Sie das Cannabis legal in Deutschland erworben haben.

Wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?

Sie sollten einen Anwalt einschalten bei Strafverfahren wegen Cannabis-Verstößen, zur Prüfung von Löschungsansprüchen bei Altverurteilungen, bei Führerscheinentzug wegen Cannabis am Steuer, bei arbeitsrechtlichen Konsequenzen sowie bei grenzüberschreitenden Fällen.

Das Günstigkeitsprinzip gilt nicht umgekehrt: Würde eine neue Gesetzeslage zu höheren Strafen führen, bleibt es bei der milderen alten Regelung zum Tatzeitpunkt.

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