Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Webseite stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
Ihr Vermieter zahlt die Kaution nicht zurück? Mit diesem Schreiben fordern Sie die Rückzahlung nebst Zinsen (§ 551 BGB) unter 14-Tage-Frist — juristisch sauber formuliert, in 3 Minuten fertig.
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Absender …
…
…, den 12.07.2026
Rückzahlung der Mietkaution — Mietverhältnis …
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Mietverhältnis über die oben genannte Wohnung endete am …. Zu Beginn des Mietverhältnisses habe ich eine Kaution in Höhe von … € geleistet (§ 551 BGB).
Ich fordere Sie auf, über die Kaution abzurechnen. Ein Einbehalt kommt nur für konkrete, durch Belege nachgewiesene Gegenforderungen in Betracht; ein pauschaler Einbehalt der Kaution ist unzulässig.
Ich fordere Sie daher auf, den ausstehenden Betrag nebst der angefallenen Zinsen (§ 551 Abs. 3 BGB) bis spätestens zum 26.07.2026 an mich zu zahlen.
Sollte die Frist ergebnislos verstreichen, werde ich meine Ansprüche ohne weitere Ankündigung anwaltlich bzw. gerichtlich geltend machen. Die dadurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Ihren Lasten (§§ 286, 288 BGB).
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
…
Das Musterschreiben versenden Sie in Ihrem eigenen Namen. Wenn der Vermieter darauf nicht reagiert — oder Sie direkt Druck aufbauen möchten: Für 99 € Festpreis senden wir die Aufforderung als anwaltliches Schreiben mit 14-Tage-Frist. Zahlt er nicht, prüfen wir die Klage kostenfrei.
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Es fordert die Rückzahlung der Kaution nebst Zinsen (§ 551 BGB) unter Setzung einer 14-Tage-Frist, stellt klar, dass ein pauschaler Einbehalt unzulässig ist, und setzt den Vermieter mit Fristablauf in Verzug (§§ 286, 288 BGB). Damit dokumentieren Sie Ihre Forderung — die Grundlage für anwaltliche und gerichtliche Schritte.
In der Regel maximal etwa 6 Monate nach Mietende — das ist die angemessene Abrechnungs- und Überlegungsfrist, die der BGH (VIII ZR 71/04) anerkennt. Spätestens danach muss er entweder zurückzahlen oder über jeden einbehaltenen Cent konkret abrechnen. Das Musterschreiben passt seine Formulierung automatisch an: Vor Fristablauf fordert es zur Abrechnung auf, danach zur sofortigen Rückzahlung.
Ausdrucken, unterschreiben und per Einwurf-Einschreiben an den Vermieter senden — so können Sie den Zugang später nachweisen. Bewahren Sie eine Kopie und den Einlieferungsbeleg auf. Die 14-Tage-Frist läuft ab Zugang des Schreibens.
Das Musterschreiben versenden Sie selbst in Ihrem eigenen Namen — der Vermieter sieht: Hier schreibt der Ex-Mieter. Beim Express-Paket prüfen wir Ihren Anspruch, und die Aufforderung geht anwaltlich auf Kanzleibriefkopf raus. Erfahrungsgemäß zahlen viele Vermieter erst dann, wenn erkennbar ist, dass der nächste Schritt die Klage wäre. Zahlt er trotzdem nicht, prüfen wir die Klage kostenfrei.
Dann haben Sie mit dem Schreiben bereits den Verzug dokumentiert. Die nächsten Stufen: anwaltliche Aufforderung (99 € Festpreis, wird bei Verzug des Vermieters oft erstattungsfähig) oder direkt Klage. Ihr Anspruch verjährt erst nach 3 Jahren (§§ 195, 199 BGB) — aber je früher Sie handeln, desto besser die Beweislage.
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