Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
Kündigung vom Vermieter erhalten? Viele Kündigungen sind unwirksam! Unsere Mietrechtsanwälte prüfen Ihre Kündigung und kämpfen für Ihr Wohnrecht.

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Ordentlich: fristgemäß (3 Monate), mit Kündigungsgrund.
Außerordentlich (fristlos): sofort, nur bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen. Fristlose Kündigungen sind oft unwirksam!
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Ein dunkler Fleck an der Wand, der sich Woche für Woche ausbreitet, oder die Heizung, die mitten im Winter kalt bleibt: Solche Mängel sind kein Grund, klaglos die volle Miete weiterzuzahlen. Das Gesetz gibt Mietern ein scharfes Werkzeug in die Hand, die Mietminderung nach § 536 BGB. Wer sie aber falsch ansetzt, riskiert Nachzahlungen, eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs.

Seit Wochen dröhnt der Presslufthammer vom Nachbargrundstück durch die Wände, die Fenster bleiben wegen des Staubs geschlossen, und an ruhiges Arbeiten im Homeoffice ist nicht mehr zu denken - viele Mieter fragen sich in dieser Situation zurecht, ob sie die Miete kürzen dürfen. Die Antwort hängt nicht vom Gefühl der Belastung ab, sondern von klaren rechtlichen Kriterien nach § 536 BGB.

Der Kontoauszug zeigt ein Minus, die Miete für den zweiten Monat in Folge fehlt – und plötzlich liegt ein Kündigungsschreiben im Briefkasten. Für Mieter fühlt sich das wie ein Schock an, dabei folgt der Vermieter meist einem klaren gesetzlichen Muster. Das Mietrecht setzt für die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs feste Schwellenwerte, die jeder kennen sollte, der in finanzielle Engpässe gerät.
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