Rückforderung · Einzelfall
Online-Glücksspiel — Rückforderung prüfen lassen
Ob Ansprüche bestehen, ist rechtlich und tatsächlich einzelfallabhängig. Wir prüfen Ihren Fall nüchtern — ohne Erfolgsversprechen und ohne „Geld-zurück-Garantie“.
Erfolgshonorar nur im Rahmen des § 4a RVG und nach individueller Vereinbarung — typischerweise 19,9 % auf den tatsächlich erzielten Betrag, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Keine Pauschal-Verfügbarkeit.
Drei Wege
0 €
Verlustübersicht anfordern
DSGVO-Auskunftsschreiben an den Anbieter selbst erstellen — die Verlustübersicht ist die Basis jeder Rückforderung.
Schreiben erstellen19,9 %*
Durchsetzung bei Erfolg
Bei geeigneten Fällen und §-4a-Voraussetzungen: Erfolgshonorar auf den erzielten Betrag. Ohne Erfolg kein solches Honorar.
Fall einreichen* Erfolgshonorar nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 4a RVG und ausdrücklicher Vereinbarung — kein Automatismus.
0 € — Auskunft zur Verlustübersicht selbst anfordern
Mit dem DSGVO-Auskunftsersuchen (Art. 15 DSGVO) fordern Sie Ihre Ein- und Auszahlungen sowie Spieleinsätze beim Anbieter an — kostenlos und ohne Anwalt.
Anspruch prüfen lassen — ohne Vorabhonorar
Fallschilderung einreichen. Bei geeigneten Fällen und §-4a-Voraussetzungen können wir die Durchsetzung auf Erfolgsbasis übernehmen (typisch 19,9 % auf den erzielten Betrag). Keine Erfolgsgarantie.
Häufige Fragen
Kann ich Verluste zurückholen?+
Das hängt u. a. von Anbieter, Zeitraum, Lizenzlage und Ihrer individuellen Situation ab. Die Rechtslage ist in Bewegung — wir prüfen den Einzelfall und sprechen keine Erfolgsgarantie aus.
Was bedeutet 19,9 % Erfolgshonorar?+
Ein Erfolgshonorar kommt nur in Betracht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 4a RVG im Einzelfall vorliegen und Sie ausdrücklich zustimmen. Ohne Erfolg kein solches Honorar — Details vor Mandatsannahme schriftlich.
Gibt es Verjährung?+
Ja. Fristen können eng sein (u. a. kenntnisabhängige Verjährung). Deshalb früh prüfen lassen — ohne Panik, aber ohne unnötigen Aufschub.
- Keine Erfolgsgarantie
- Transparente Kosten vor Mandat
- Verjährung im Blick behalten