Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
Erbrecht · Pflichtteil
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Grundformel: Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die genaue Quote hängt von Verwandtschaft und Güterstand ab; Schenkungen können den Anspruch erhöhen oder mindern.
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel in drei Jahren ab Kenntnis von Erbfall und Beeinträchtigung. Frühe Prüfung schützt Sie.
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