Datenschutz · Art. 82 DSGVO
Datenleck — was steht Ihnen zu? Erst prüfen, dann entscheiden.
Ein Datenleck allein begründet nicht automatisch Schadenersatz. Wir prüfen, ob ein immaterieller Schaden und eine verantwortliche Stelle plausibel sind — nüchtern und ohne Erfolgsversprechen.
- Kostenloser Check
- Festpreise 99 / 199 €
- Erfolgshonorar nur § 4a
Drei Wege — Sie entscheiden
Kostenlos
Kostenlose Ersteinschätzung
0 €
Was ist passiert, welche Daten, welche Benachrichtigung? Wir ordnen den Einzelfall ein — unverbindlich.
Kostenlos startenExpress
Anwalts-Check
99 €
Anwaltliche Bewertung Ihrer Unterlagen und Chancen — Festpreis 99 €.
Check buchen (99 €)Express
Anwaltsschreiben
199 €
Außergerichtliches Schreiben an den Verantwortlichen — Festpreis 199 €. Erfolgshonorar nur im Rahmen des § 4a RVG und nach individueller Vereinbarung.
Schreiben beauftragen (199 €)Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO ist einzelfallabhängig. Keine Pauschalzusagen zu Beträgen oder Erfolgsaussichten.
DSGVO-Auskunftsschreiben erstellen
Text im Browser erzeugen — ohne Registrierung. Daten bleiben lokal.
Häufige Fragen
Bekomme ich automatisch Geld nach einem Datenleck?+
Nein. Erforderlich sind u. a. ein Verstoß und ein (auch immaterieller) Schaden. Die Rechtsprechung ist fallbezogen — wir prüfen, bevor Sie Geld ausgeben.
Was kostet die anwaltliche Hilfe?+
Ersteinschätzung kostenlos. Express-Festpreise 99 € (Check) bzw. 199 € (Schreiben). Weitergehende Mandate nur nach klarer Kostenvereinbarung — Erfolgshonorar nur im Rahmen des § 4a RVG.
Benachrichtigung vom Unternehmen erhalten?
Schildern Sie den Vorfall — wir melden uns mit einer Einschätzung.
Kostenlos startenSchadensersatz auf Erfolgsbasis prüfen
Fall einreichen — wir prüfen Art.-82-Ansprüche. Erfolgshonorar nur im Rahmen des § 4a RVG und nach individueller Vereinbarung; typisch 19,9 % auf den erzielten Betrag. Keine Pauschalzusage.