Datenschutz · Art. 82 DSGVO

Datenleck — was steht Ihnen zu? Erst prüfen, dann entscheiden.

Ein Datenleck allein begründet nicht automatisch Schadenersatz. Wir prüfen, ob ein immaterieller Schaden und eine verantwortliche Stelle plausibel sind — nüchtern und ohne Erfolgsversprechen.

  • Preis vor der Beauftragung
  • Transparente Festpreise
  • Erfolgshonorar nur § 4a

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Musterschreiben zur eigenen Anfrage beim Verantwortlichen. Das ist keine individuelle anwaltliche Prüfung.

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Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO ist einzelfallabhängig. Keine Pauschalzusagen zu Beträgen oder Erfolgsaussichten.

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Häufige Fragen

Bekomme ich automatisch Geld nach einem Datenleck?+

Nein. Erforderlich sind unter anderem ein Verstoß und ein auch immaterieller Schaden. Die Rechtsprechung ist fallbezogen. Beim Erfolgshonorar nach § 4a RVG entsteht das Honorar nur im Erfolgsfall. Eine Anfrage enthält keine anwaltliche Prüfung.

Was kostet die anwaltliche Hilfe?+

Eine Anfrage enthält keine anwaltliche Prüfung. Die aktuellen Express-Festpreise werden vor der Beauftragung angezeigt. Weitergehende Mandate nur nach klarer Kostenvereinbarung — Erfolgshonorar nur im Rahmen des § 4a RVG.

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Die anwaltliche Prüfung startet nach den angezeigten Konditionen und Ihrer Beauftragung.

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Schadensersatz auf Erfolgsbasis prüfen

Fall einreichen — wir prüfen Art.-82-Ansprüche. Erfolgshonorar nur im Rahmen des § 4a RVG und nach individueller Vereinbarung; typisch19,9 % zzgl. USt. auf den erzielten Betrag. Keine Pauschalzusage.

Schritt 1 von 3

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Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.