Datenschutz · Art. 82 DSGVO
Datenleck — was steht Ihnen zu? Erst prüfen, dann entscheiden.
Ein Datenleck allein begründet nicht automatisch Schadenersatz. Wir prüfen, ob ein immaterieller Schaden und eine verantwortliche Stelle plausibel sind — nüchtern und ohne Erfolgsversprechen.
- Kostenloser Check
- Transparente Festpreise
- Erfolgshonorar nur § 4a
Drei Wege — Sie entscheiden
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Was ist passiert, welche Daten, welche Benachrichtigung? Wir ordnen den Einzelfall ein — unverbindlich.
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Wie das Anwaltsschreiben, plus eine Nachreichungsrunde per Formular und eine Überarbeitung — wenn noch Angaben oder Unterlagen fehlen.
Plus beauftragenSchadensersatz nach Art. 82 DSGVO ist einzelfallabhängig. Keine Pauschalzusagen zu Beträgen oder Erfolgsaussichten.
DSGVO-Auskunftsschreiben erstellen
Text im Browser erzeugen — ohne Registrierung. Daten bleiben lokal.
Häufige Fragen
Bekomme ich automatisch Geld nach einem Datenleck?+
Nein. Erforderlich sind u. a. ein Verstoß und ein (auch immaterieller) Schaden. Die Rechtsprechung ist fallbezogen — wir prüfen, bevor Sie Geld ausgeben.
Was kostet die anwaltliche Hilfe?+
Ersteinschätzung kostenlos. Die aktuellen Express-Festpreise werden vor der Beauftragung angezeigt. Weitergehende Mandate nur nach klarer Kostenvereinbarung — Erfolgshonorar nur im Rahmen des § 4a RVG.
Benachrichtigung vom Unternehmen erhalten?
Schildern Sie den Vorfall — wir melden uns mit einer Einschätzung.
Kostenlos startenSchadensersatz auf Erfolgsbasis prüfen
Fall einreichen — wir prüfen Art.-82-Ansprüche. Erfolgshonorar nur im Rahmen des § 4a RVG und nach individueller Vereinbarung; typisch19,9 % zzgl. USt. auf den erzielten Betrag. Keine Pauschalzusage.