Bußgeldbescheid aus Dresden? Wir prüfen und legen Einspruch ein
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid aus Dresden erhalten haben (Stadt Dresden, Bußgeldbehörde (Ordnungsamt)), prüfen wir Ihren Bescheid auf typische Schwachstellen — Messfehler, Toleranzen, Form- und Zustellungsmängel — und legen für Sie Einspruch ein, wenn es sinnvoll ist. KI-Vorprüfung kostenlos, Anwalt meldet sich innerhalb von 24 Stunden.
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Foto oder PDF reicht. Unsere Verkehrsrechts-Anwälte melden sich innerhalb von 24 Stunden.
Zuständige Bußgeldstelle in Dresden
Stadt Dresden, Bußgeldbehörde (Ordnungsamt)
Theaterstraße 11-15, 01067 Dresden
Bekannte Messstellen und Schwerpunkte in Dresden
Aus unserer Praxis: das sind die typischen Verfahrenstypen — und die häufigsten Angriffspunkte für eine erfolgreiche Verteidigung.
Stationäre Tempo- und Rotlichtanlagen
Schwerpunkt am Hauptbahnhof, an der Stauffenbergallee, an der B 170.
Mobile Kontrollen Elbradweg-Querungen
An Knotenpunkten zum Radverkehr kommt es häufig zu Vorfahrts- und Rotlicht-Anzeigen.
Verkehrsrechts-Team
Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · bundesweit
- Schwerpunkt Verkehrs- & Bußgeldrecht — OWi, Akteneinsicht, Einspruchsverfahren
- Berliner Kanzlei (RAK Berlin), tätig in ganz Deutschland
Klare Preise — auch für Dresden
Festpreise, keine Stundenabrechnung — wir kümmern uns um alles.
- Deckungszusage holen wir selbst ein
- Direktabrechnung mit Ihrer Versicherung
- Voller Vertretungsumfang
- Einspruch + Korrespondenz
- Akteneinsicht inklusive
- Keine Erfolgshonorare, keine Kostenfallen
Häufige Fragen aus Dresden
Welches Gericht ist bei einem Einspruch in Dresden zuständig?+
Bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aus Dresden ist das Amtsgericht Dresden zuständig (Abteilung für Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten). Wir vertreten Sie dort vollumfänglich.
Was kostet die Prüfung meines Bescheids?+
Die KI-Vorprüfung ist immer kostenlos. Bei anwaltlicher Beauftragung: 99 € Festpreis als Selbstzahler, mit Rechtsschutzversicherung 0 € Eigenanteil — wir rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Muss ich für das Verfahren persönlich erscheinen?+
In der Regel nicht. Wir vertreten Sie schriftlich gegenüber der Bußgeldstelle und ggf. dem zuständigen Amtsgericht. Eine persönliche Anhörung ist nur in Einzelfällen erforderlich (z. B. bei strittiger Fahrer-Identifizierung).
Nicht abwarten — die Frist läuft
Upload dauert 2 Minuten, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden — auch wenn Sie nicht in Dresden wohnen, aber dort einen Bescheid bekommen haben.