Blitzer-Toleranzen 2026 — was wirklich abgezogen wird

Bei jeder Geschwindigkeitsmessung muss eine Toleranz abgezogen werden, um Messungenauigkeiten auszugleichen. Welcher Wert gilt bei welchem Gerät — und wann sich die Prüfung lohnt.

5 min Lesezeit
Aktualisiert: 24. Mai 2026
Blitzer · Toleranz · Messverfahren

1.Grundregel: 3 km/h oder 3 %

Die Standard-Toleranz bei eichfähigen Geschwindigkeits-Messgeräten beträgt:

  • bis 100 km/h gemessen: 3 km/h Abzug
  • ab 101 km/h gemessen: 3 % vom Messwert (also 3,03 km/h bei 101, 5,4 km/h bei 180)
Beispiel
Gemessen 132 km/h → Toleranz 3,96 km/h → vorgeworfen 128 km/h. Bei innerorts 53 gemessen → 3 km/h → 50 km/h vorgeworfen (knapp am 30er-Limit).

2.Gerätespezifische Besonderheiten

Manche Geräte haben darüber hinaus eigene Anforderungen, die zu höheren Toleranzen oder gar zur Unverwertbarkeit führen können:

  • PoliScan: stationär und mobil — gilt als standardisiertes Messverfahren, aber Aufstellungstoleranzen sind eng
  • ES 3.0 (Einseitensensor): bekannt für Verfahrenseinstellungen bei Bedienfehlern
  • Riegl LR90: häufig bei Polizei, Aufstellung in Kurvenbereichen oft angreifbar
  • Leivtec XV3: in der Vergangenheit komplett zurückgezogen worden — Messungen unverwertbar; spätere Wiederzulassung mit verschärften Auflagen
  • Section Control (Niedersachsen-Pilot, weitere): abschnittsbezogene Mittelwertmessung — eigene Toleranzproblematik

3.Wann der Toleranzabzug zum Streitpunkt wird

Wenn der Vorwurf knapp über einer relevanten Schwelle liegt (z. B. 21 km/h zu schnell — erster Punkt; 31 km/h innerorts — Fahrverbot), entscheidet die richtige Toleranzbehandlung über Punkte und Sanktion. Hier lohnt sich die Prüfung praktisch immer.

Auch wenn im Bescheid der Toleranzabzug nicht oder nicht korrekt ausgewiesen ist, ist das ein klarer formaler Mangel — die Akteneinsicht klärt das.

Häufige Fragen

Gilt die Toleranz auch beim Section Control?+

Bei abschnittsbezogenen Messungen wird eine erhöhte Toleranz angesetzt — meist 5 km/h. Verbindlich ist die jeweilige Bedienungsanleitung und die Praxis der zuständigen Bußgeldstelle.

Was, wenn die Toleranz im Bescheid gar nicht erwähnt wird?+

Das ist häufig — und kein Fehler an sich, solange der Messwert minus Toleranz korrekt im Vorwurf steht. Wenn aber der ausgewiesene "Vorwurf" identisch mit dem Messwert ist, ist etwas faul. Akteneinsicht klärt es.

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