XV2
Alternative Bezeichnungen: leivtec xv2
Standardisiertes Messverfahren — was bedeutet das?
Der Bundesgerichtshof unterscheidet zwischen standardisierten und nicht-standardisierten Messverfahren. Bei standardisierten Verfahren reicht es im Regelfall, wenn die Behörde den Messwert und den Toleranzabzug angibt — eine Einzelfall-Begründung der Messung ist nicht zwingend erforderlich. Bei nicht-standardisierten Verfahren muss die Behörde dagegen die korrekte Durchführung im Einzelfall beweisen.
Das Leivtec XV2 gilt grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren. Das heißt aber nicht, dass jede Messung automatisch korrekt ist — Bedienungsfehler, falsche Aufstellung, abgelaufene Eichung oder fehlende Rohmessdaten bleiben angreifbar (siehe unten).
Bekannte Angriffspunkte beim XV2
Aus der OLG-Rechtsprechung und der Praxis unserer Verkehrsrechts-Mandate sind folgende Ansatzpunkte dokumentiert:
- Eichschein-Pflicht
- Bediener-Schulung
Wie wir Ihren Bescheid prüfen
- 1Erstprüfung mit KI-Vorbewertung (Ampel: hoch/mittel/gering) innerhalb von Minuten.
- 2Anwaltliche Einschätzung in 24 Stunden auf Basis Ihres Bescheids.
- 3Bei Beauftragung: Einspruch + Akteneinsicht (Mess-Protokoll, Lebensakte, Rohmessdaten, Schulungsnachweise).
- 4Belastbare Bewertung 6–8 Wochen nach Akteneingang — vorher seriös nicht möglich.
Die Inhalte spiegeln den aktuellen Stand der dokumentierten OLG-/BGH- Rechtsprechung und PTB-Mitteilungen wider. Sie ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung — die echte Bewertung hängt immer von Ihrem konkreten Bescheid und der späteren Akteneinsicht ab.
Ein Drittel aller Bussgeldverfahren ist angreifbar. Sachverstaendigen-Studie zum 51. Verkehrsgerichtstag: von 15.000 ausgewerteten Verfahren waren 8 % unzulaessig falsch und 25 % in der Beweisfuehrung mangelhaft. (Quelle: Deutscher Verkehrsgerichtstag, Goslar.)
Sie werden direkt von der Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (RAK Berlin) vertreten — nicht von einer Plattform mit Drittanwalt. Anwaltsgebuehr deckt konzernintern unsere Schwestergesellschaft.