Drängeln & Nötigung — wenn aus OWi schnell ein Strafverfahren wird
Anders als die meisten Verkehrsverstöße kann Drängeln schnell die Schwelle zur Nötigung (§ 240 StGB) überschreiten. Dann droht nicht mehr nur Bußgeld, sondern Strafverfahren, ggf. Eintrag im Führungszeugnis und Entzug der Fahrerlaubnis. Hier braucht es schnelle anwaltliche Beratung.
Bescheid hochladen
Foto oder PDF reicht. Unsere Verkehrsrechts-Anwälte melden sich innerhalb von 24 Stunden.
Was steht im Bußgeldkatalog?
Die Standard-Rechtsfolgen für diesen Verstoß — als Orientierung. Im Einzelfall kommt es auf Details an, die wir im Einspruch herausarbeiten.
- 1Bußgeldrechtlich: Abstandsverstoß (siehe eigener Tatvorwurf), Bußgeld + Punkte + ggf. Fahrverbot
- 2Strafrechtlich (Nötigung § 240 StGB): Geldstrafe bis Freiheitsstrafe bis 3 Jahre
- 3Bei Verurteilung: Fahrerlaubnisentzug (§ 69 StGB) inkl. Sperrfrist regelmäßig
- 4Möglicher Eintrag ins Führungszeugnis bei Verurteilung über 90 Tagessätze
Wo wir ansetzen
Aus unserer Praxis: das sind die typischen Schwachstellen, an denen ein erfahrener Verkehrsrechts-Anwalt einen Einspruch begründet.
Vorsatz zur Nötigung tatsächlich gegeben?
Reines Auffahren ohne den Willen, den Vordermann zu bestimmten Verhalten zu zwingen, ist „nur" ein Abstandsverstoß. Die Abgrenzung zur Nötigung ist im Einzelfall heikel und oft angreifbar.
Dauer und Intensität
Nötigung setzt eine gewisse zeitliche und räumliche Intensität voraus. Kurzes Auffahren in der Verkehrssituation ist meist keine Nötigung.
Beweis: Aussage des Anzeigeerstatters
Häufig basiert die Anzeige auf einer Aussage des Geschädigten. Eine kritische Würdigung — und ggf. Gegendarstellung — können den Vorwurf erschüttern.
Dashcam-Verwertung
Eine eigene Dashcam-Aufnahme kann be- oder entlasten. Verwertbarkeit ist umstritten, im Einzelfall aber zulassungsfähig (BGH 2018).
Was wir von Ihnen brauchen
- Anhörungsbogen / Bußgeldbescheid / Anzeige-Bestätigung
- Eigene Aufzeichnungen (Dashcam, Notizen) vom Vorfall
- Kontakt zu möglichen Zeugen
Verkehrsrechts-Team
Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · bundesweit
- Schwerpunkt Verkehrs- & Bußgeldrecht — OWi, Akteneinsicht, Einspruchsverfahren
- Berliner Kanzlei (RAK Berlin), tätig in ganz Deutschland
So funktioniert das Pricing
Klare Festpreise, keine Stundenabrechnung — wir kümmern uns um alles.
- Wir holen die Deckungszusage selbst ein
- Direktabrechnung mit Ihrer Versicherung
- Voller Einspruchs- und Vertretungsumfang
- Einspruch + komplette Korrespondenz
- Akteneinsicht inklusive
- Keine versteckten Kosten, kein Erfolgshonorar
Häufige Fragen
Polizei hat mich angehalten und Anzeige angekündigt — was tun?+
Keine Aussage zur Sache machen, Personalien angeben, dann mit Anwalt sprechen. Was Sie vor Ort sagen, landet im Polizeibericht und ist später kaum noch rückholbar.
Der Vordermann hat gebremst, ich bin reingerutscht — bin ich schuld?+
Bei Auffahrunfällen spricht der erste Anschein gegen den Auffahrenden. Aber: Schikanöses Abbremsen ohne Grund kann den Anschein umkehren. Wir prüfen das anhand der Akte (inkl. Dashcam-Aufnahmen, falls vorhanden).
Nicht abwarten — die Frist läuft
Je früher wir den Bescheid sehen, desto mehr Optionen haben Sie. Upload dauert 2 Minuten, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.