Abstandsverstoß — wann der Bescheid wackelt
Abstandsverstöße werden meist per Brückenmessung dokumentiert und führen schnell zu Fahrverboten. Glücklicherweise sind die Messverfahren technisch anspruchsvoll und fehleranfällig — wir prüfen jeden Bescheid auf typische Schwachstellen.
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- Prüfung kostenfrei & unverbindlich
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Sie werden direkt von der Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (RAK Berlin) vertreten — nicht von einer Plattform mit Drittanwalt. Erstprüfung kostenlos, Einspruch mit RSV 0 € / ohne RSV 199 € Festpreis.
Ein Drittel aller Bußgeldverfahren ist angreifbar. Sachverständigen-Studie zum 51. Verkehrsgerichtstag: von 15.000 ausgewerteten Verfahren waren 8 % unzulässig falsch und 25 % in der Beweisführung mangelhaft. (Quelle: Deutscher Verkehrsgerichtstag, Goslar.)
Was steht im Bußgeldkatalog?
Die Standard-Rechtsfolgen für diesen Verstoß — als Orientierung. Im Einzelfall kommt es auf Details an, die wir im Einspruch herausarbeiten.
- 1Ab 80 km/h: schon halber Tacho-Wert Abstand zu wenig kostet 75 € + 1 Punkt
- 2Bei weniger als 4/10 des halben Tacho-Wertes: 160 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
- 3Bei weniger als 3/10: 240 € + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
- 4Bei weniger als 1/10 (extrem): bis 400 € + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
Wo wir ansetzen
Aus unserer Praxis: das sind die typischen Schwachstellen, an denen ein erfahrener Verkehrsrechts-Anwalt einen Einspruch begründet.
Messstrecken-Länge nicht ausreichend
Für eine verwertbare Messung muss die Strecke mindestens 250–300 m (je nach Verfahren) konstant beobachtet werden. Bei kürzerer Beobachtung können vorausfahrende Bremsmanöver, Spurwechsel oder Einscherer die Messung verfälschen.
Einscherer oder Spurwechsel
Hat ein anderes Fahrzeug zwischen Ihnen und dem Vordermann eingeschert, und Sie hatten technisch keine Chance, den Abstand wiederherzustellen? Das ist ein klassischer Entlastungsfall.
Brückenmessung: Schräglage und Perspektive
Brückenmessungen erfordern eine genaue Kalibrierung. Bei Schräglage der Kamera, ungenauer Bezugslinie oder schlechter Bildqualität ist die Auswertung angreifbar.
VKS / VAMA-Messverfahren-Spezifika
Jedes Verfahren hat eigene Toleranz- und Auswertungsvorschriften. Wir prüfen das konkrete Verfahren auf bekannte Schwachstellen aus der Rechtsprechung.
Geschwindigkeit als Grundlage falsch
Der Tachowert wird oft aus einer separaten Geschwindigkeitsmessung übernommen. Ist diese fehlerhaft, ist auch der Abstandsschwellenwert falsch — und damit die ganze Berechnung.
Nur kurzfristige Unterschreitung
Der BGH hat klargestellt: nur eine nicht ganz unerhebliche Dauer (mehrere Sekunden) der Abstandsunterschreitung ist sanktionsfähig. Kurzes Aufrücken vor dem Bremsen reicht nicht.
Was wir von Ihnen brauchen
- Bußgeldbescheid komplett (alle Seiten)
- Anhörungsbogen, falls noch nicht zurückgeschickt
- Briefumschlag mit Stempel
- Optional: Beweisfoto oder -video, falls vom Bescheid mitgeliefert
Verkehrsrechts-Team
Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · bundesweit
- Schwerpunkt Verkehrs- & Bußgeldrecht — OWi, Akteneinsicht, Einspruchsverfahren
- Berliner Kanzlei (RAK Berlin), tätig in ganz Deutschland
Erstprüfung kostenlos — Einspruch transparent
Die anwaltliche Erstprüfung ist für Sie kostenlos. Fürs Einspruchsverfahren zahlen Sie mit Rechtsschutz 0 €, ohne Rechtsschutz einen fairen Festpreis. Mit eigener Anwaltskanzlei — kein Vermittler dazwischen.
- Wir holen die Deckungszusage selbst ein
- Direktabrechnung mit Ihrer Versicherung
- Voller Einspruchs- und Vertretungsumfang
- Pauschal — kein Stundenhonorar, keine RVG-Überraschung
- Einspruch + komplette Korrespondenz + Akteneinsicht inklusive
- Erst nach unserer kostenlosen Erstprüfung — nur wenn der Einspruch sinnvoll ist
Hinweis: Die anwaltliche Erstprüfung ist immer kostenlos. Der Festpreis von 199 € deckt die außergerichtliche Vertretung im Einspruchsverfahren; Gerichtskosten, Auslagen und Sachverständigenkosten sowie – bei erfolglosem Einspruch – die Verfahrenskosten sind nicht enthalten. Eine spätere Hauptverhandlung oder Rechtsbeschwerde wird gesondert berechnet (399 € bzw. 599 €) — nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch.
Häufige Fragen
Was bedeutet „halber Tacho als Faustregel" rechtlich?+
Die „halber Tachowert in Metern"-Regel ist die Mindestabstandsregel für Autobahnen außerhalb geschlossener Ortschaften ab 80 km/h. Sie ist keine starre Grenze — bei plötzlichem Einscheren oder kurzer Beobachtungsdauer ist sie nicht verwertbar.
Mir wurde 1 Sekunde lang zu wenig Abstand vorgeworfen — ist das wirklich strafbar?+
Nein, in der Regel nicht. Die Rechtsprechung verlangt eine nicht ganz unerhebliche Dauer (mehrere Sekunden bei konstanten Bedingungen). Bei Einzelaufnahmen oder sehr kurzen Beobachtungsstrecken lohnt sich der Einspruch fast immer.
Lohnt sich der Einspruch auch ohne Rechtsschutz?+
Ja. Die anwaltliche Erstprüfung ist immer kostenlos — wir besprechen die Erfolgsaussichten vorher ehrlich mit Ihnen. Entscheiden Sie sich für den Einspruch, gilt ohne Rechtsschutz ein transparenter Festpreis von 199 € (inkl. USt) fürs komplette Verfahren — pauschal statt Stundenhonorar und deutlich unter üblichen Anwaltskosten nach RVG. Mit eigener Anwaltskanzlei — kein Vermittler dazwischen.
Was kostet uns das Einspruchsverfahren insgesamt?+
Die anwaltliche Erstprüfung ist kostenlos. Fürs Einspruchsverfahren gilt: mit Rechtsschutzversicherung 0 € (Direktabrechnung mit der Versicherung), ohne Rechtsschutz ein transparenter Festpreis von 199 € (inkl. USt) für die außergerichtliche Vertretung. Nicht enthalten sind gerichtliche Kosten (Gerichtsgebühren, Auslagen, Sachverständigenkosten) sowie – bei erfolglosem Einspruch – die Verfahrenskosten und das Bußgeld selbst. Eine spätere Hauptverhandlung (399 €) oder Rechtsbeschwerde (599 €) wird separat berechnet, falls nötig — das besprechen wir vorab transparent.
Nicht abwarten — die Frist läuft
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