Einspruchsfrist 2 Wochen ab Zustellung

Abstandsverstoß — wann der Bescheid wackelt

Abstandsverstöße werden meist per Brückenmessung dokumentiert und führen schnell zu Fahrverboten. Glücklicherweise sind die Messverfahren technisch anspruchsvoll und fehleranfällig — wir prüfen jeden Bescheid auf typische Schwachstellen.

Kostenlose anwaltliche Erstprüfung in 24 Stunden
Mit Rechtsschutzversicherung 0 € für Sie — auch die Selbstbeteiligung übernehmen wir
Ohne Rechtsschutz: 199 € Festpreis (inkl. USt) fürs komplette Einspruchsverfahren
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  • Prüfung kostenfrei & unverbindlich
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  • DSGVO-konform – verschlüsselt

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Sie werden direkt von der Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (RAK Berlin) vertreten — nicht von einer Plattform mit Drittanwalt. Erstprüfung kostenlos, Einspruch mit RSV 0 € / ohne RSV 199 € Festpreis.

Ein Drittel aller Bußgeldverfahren ist angreifbar. Sachverständigen-Studie zum 51. Verkehrsgerichtstag: von 15.000 ausgewerteten Verfahren waren 8 % unzulässig falsch und 25 % in der Beweisführung mangelhaft. (Quelle: Deutscher Verkehrsgerichtstag, Goslar.)

Was steht im Bußgeldkatalog?

Die Standard-Rechtsfolgen für diesen Verstoß — als Orientierung. Im Einzelfall kommt es auf Details an, die wir im Einspruch herausarbeiten.

  • 1
    Ab 80 km/h: schon halber Tacho-Wert Abstand zu wenig kostet 75 € + 1 Punkt
  • 2
    Bei weniger als 4/10 des halben Tacho-Wertes: 160 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
  • 3
    Bei weniger als 3/10: 240 € + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
  • 4
    Bei weniger als 1/10 (extrem): bis 400 € + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Wo wir ansetzen

Aus unserer Praxis: das sind die typischen Schwachstellen, an denen ein erfahrener Verkehrsrechts-Anwalt einen Einspruch begründet.

Messstrecken-Länge nicht ausreichend

Für eine verwertbare Messung muss die Strecke mindestens 250–300 m (je nach Verfahren) konstant beobachtet werden. Bei kürzerer Beobachtung können vorausfahrende Bremsmanöver, Spurwechsel oder Einscherer die Messung verfälschen.

Einscherer oder Spurwechsel

Hat ein anderes Fahrzeug zwischen Ihnen und dem Vordermann eingeschert, und Sie hatten technisch keine Chance, den Abstand wiederherzustellen? Das ist ein klassischer Entlastungsfall.

Brückenmessung: Schräglage und Perspektive

Brückenmessungen erfordern eine genaue Kalibrierung. Bei Schräglage der Kamera, ungenauer Bezugslinie oder schlechter Bildqualität ist die Auswertung angreifbar.

VKS / VAMA-Messverfahren-Spezifika

Jedes Verfahren hat eigene Toleranz- und Auswertungsvorschriften. Wir prüfen das konkrete Verfahren auf bekannte Schwachstellen aus der Rechtsprechung.

Geschwindigkeit als Grundlage falsch

Der Tachowert wird oft aus einer separaten Geschwindigkeitsmessung übernommen. Ist diese fehlerhaft, ist auch der Abstandsschwellenwert falsch — und damit die ganze Berechnung.

Nur kurzfristige Unterschreitung

Der BGH hat klargestellt: nur eine nicht ganz unerhebliche Dauer (mehrere Sekunden) der Abstandsunterschreitung ist sanktionsfähig. Kurzes Aufrücken vor dem Bremsen reicht nicht.

Erfolgswahrscheinlichkeit (ehrliche Einschätzung): Abstandsverstöße haben technisch oft Angriffsflächen — in rund 35–40 % der Fälle erreichen wir eine Reduzierung, Einstellung oder Wegfall des Fahrverbots.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Bußgeldbescheid komplett (alle Seiten)
  • Anhörungsbogen, falls noch nicht zurückgeschickt
  • Briefumschlag mit Stempel
  • Optional: Beweisfoto oder -video, falls vom Bescheid mitgeliefert
Wichtig: Anhörungsbogen und Fragebogen niemals unbedacht ausfüllen oder zurückschicken — das kann später Verteidigungslinien blockieren. Wenn Sie unsicher sind: erst hochladen, dann gemeinsam entscheiden.

Verkehrsrechts-Team

Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · bundesweit

  • Schwerpunkt Verkehrs- & Bußgeldrecht — OWi, Akteneinsicht, Einspruchsverfahren
  • Berliner Kanzlei (RAK Berlin), tätig in ganz Deutschland

Erstprüfung kostenlos — Einspruch transparent

Die anwaltliche Erstprüfung ist für Sie kostenlos. Fürs Einspruchsverfahren zahlen Sie mit Rechtsschutz 0 €, ohne Rechtsschutz einen fairen Festpreis. Mit eigener Anwaltskanzlei — kein Vermittler dazwischen.

Mit Rechtsschutzversicherung
0 €
Für Sie — RSV deckt
  • Wir holen die Deckungszusage selbst ein
  • Direktabrechnung mit Ihrer Versicherung
  • Voller Einspruchs- und Vertretungsumfang
Ohne Rechtsschutz
199 €
Festpreis (inkl. USt) — komplettes Einspruchsverfahren
  • Pauschal — kein Stundenhonorar, keine RVG-Überraschung
  • Einspruch + komplette Korrespondenz + Akteneinsicht inklusive
  • Erst nach unserer kostenlosen Erstprüfung — nur wenn der Einspruch sinnvoll ist

Hinweis: Die anwaltliche Erstprüfung ist immer kostenlos. Der Festpreis von 199 € deckt die außergerichtliche Vertretung im Einspruchsverfahren; Gerichtskosten, Auslagen und Sachverständigenkosten sowie – bei erfolglosem Einspruch – die Verfahrenskosten sind nicht enthalten. Eine spätere Hauptverhandlung oder Rechtsbeschwerde wird gesondert berechnet (399 € bzw. 599 €) — nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch.

Häufige Fragen

Was bedeutet „halber Tacho als Faustregel" rechtlich?+

Die „halber Tachowert in Metern"-Regel ist die Mindestabstandsregel für Autobahnen außerhalb geschlossener Ortschaften ab 80 km/h. Sie ist keine starre Grenze — bei plötzlichem Einscheren oder kurzer Beobachtungsdauer ist sie nicht verwertbar.

Mir wurde 1 Sekunde lang zu wenig Abstand vorgeworfen — ist das wirklich strafbar?+

Nein, in der Regel nicht. Die Rechtsprechung verlangt eine nicht ganz unerhebliche Dauer (mehrere Sekunden bei konstanten Bedingungen). Bei Einzelaufnahmen oder sehr kurzen Beobachtungsstrecken lohnt sich der Einspruch fast immer.

Lohnt sich der Einspruch auch ohne Rechtsschutz?+

Ja. Die anwaltliche Erstprüfung ist immer kostenlos — wir besprechen die Erfolgsaussichten vorher ehrlich mit Ihnen. Entscheiden Sie sich für den Einspruch, gilt ohne Rechtsschutz ein transparenter Festpreis von 199 € (inkl. USt) fürs komplette Verfahren — pauschal statt Stundenhonorar und deutlich unter üblichen Anwaltskosten nach RVG. Mit eigener Anwaltskanzlei — kein Vermittler dazwischen.

Was kostet uns das Einspruchsverfahren insgesamt?+

Die anwaltliche Erstprüfung ist kostenlos. Fürs Einspruchsverfahren gilt: mit Rechtsschutzversicherung 0 € (Direktabrechnung mit der Versicherung), ohne Rechtsschutz ein transparenter Festpreis von 199 € (inkl. USt) für die außergerichtliche Vertretung. Nicht enthalten sind gerichtliche Kosten (Gerichtsgebühren, Auslagen, Sachverständigenkosten) sowie – bei erfolglosem Einspruch – die Verfahrenskosten und das Bußgeld selbst. Eine spätere Hauptverhandlung (399 €) oder Rechtsbeschwerde (599 €) wird separat berechnet, falls nötig — das besprechen wir vorab transparent.

Nicht abwarten — die Frist läuft

Je früher wir den Bescheid sehen, desto mehr Optionen haben Sie. Upload dauert 2 Minuten, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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