Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieser Webseite stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
Die Einstellung stützt sich fast immer auf ein MD-Gutachten nach Aktenlage — während Ihr behandelnder Arzt Sie weiter krankschreibt. Wir fordern das Gutachten an, prüfen den Bescheid und legen für 49 € anwaltlichen Widerspruch ein — innerhalb der 1-Monats-Frist.
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Festpreis, Widerspruch binnen 48 h
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Erst selbst versuchen? Kostenloser Muster-Widerspruch (PDF) — wahrt die Frist, ohne Bescheid-Prüfung.
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Direkt nach der Buchung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Online-Formular zum Bescheid (5-10 Min, Bescheid-Foto genügt).
Sie erhalten den fertigen Schriftsatz zur Online-Signatur. Dann reichen wir bei Ihrer Krankenkasse ein.
Wir prüfen Ihren Bescheid systematisch nach diesen Fehler-Quellen.
| Bereich | Typische Fehler |
|---|---|
| MD-Gutachten nach Aktenlage | Die Einstellung stützt sich auf ein Gutachten ohne persönliche Untersuchung — oft im Widerspruch zur Einschätzung des behandelnden Arztes. |
| Berechnung (§ 47 SGB V) | Regelentgelt falsch berechnet, Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht berücksichtigt. |
| Fehlende Anhörung | Vor der Einstellung wurde nicht angehört (§ 24 SGB X) — ein formeller Fehler, der den Bescheid angreifbar macht. |
| Aussteuerung (§ 48 SGB V) | Blockfrist oder "dieselbe Krankheit" falsch berechnet — die 78 Wochen sind oft noch nicht ausgeschöpft. |
| Angebliche AU-Lücke | Die Kasse behauptet eine Lücke in den AU-Bescheinigungen, die nach § 46 S. 2 SGB V (Werktags-Regel) gar keine ist. |
Krankengeld ist Ihr Lohnersatz — fällt es weg, fehlt sofort Geld. Der Widerspruch stoppt die Bestandskraft des Bescheids; bei Erfolg zahlt die Kasse rückwirkend nach. Und die spätere Klage vor dem Sozialgericht wäre gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Genau 1 Monat ab Zugang des Bescheids (§ 84 SGG). Wird die Frist verpasst, gilt der Bescheid als bestandskräftig. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr (§ 66 Abs. 2 SGG). Danach bleibt nur der schwächere Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X.
Sehr oft ja. MD-Gutachten entstehen häufig nur nach Aktenlage, ohne persönliche Untersuchung. Wenn Ihr behandelnder Arzt Sie weiterhin krankschreibt, besteht ein Widerspruch zwischen Gutachten und ärztlichem Befund — genau da setzen wir an: Wir fordern das vollständige Gutachten an (§ 25 SGB X) und begründen den Widerspruch mit der Einschätzung Ihres Arztes.
Reichen Sie weiterhin lückenlos AU-Bescheinigungen ein! Jede Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach Ende der vorherigen ausgestellt sein (§ 46 S. 2 SGB V). Eine echte Lücke kann den Anspruch unabhängig vom Widerspruch beenden. Außerdem: Melden Sie sich nicht beim Arbeitgeber "gesund", solange Sie arbeitsunfähig sind.
Bei einer Einstellung zahlt die Kasse zunächst nicht weiter — der Widerspruch hat insoweit keine aufschiebende Wirkung. Bei Erfolg wird rückwirkend nachgezahlt. In dringenden Fällen kann zusätzlich einstweiliger Rechtsschutz beim Sozialgericht beantragt werden; das besprechen wir nach der Prüfung Ihres Falls. Übergangsweise kann Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung) in Betracht kommen.
Ja. Für die reine Fristwahrung stellen wir sogar einen kostenlosen Muster-Widerspruch als PDF-Generator bereit (fristwahrend nach § 84 SGG, mit MD-Gutachten-Anforderung). Der Unterschied zum 49-€-Paket: Beim Muster prüft niemand Ihren Bescheid. Wir prüfen medizinisch-rechtlich (Gutachten, Berechnung, Verfahrensfehler) und begründen den Widerspruch anwaltlich.
Nach dem Widerspruchsbescheid haben Sie 1 Monat Zeit für die Klage vor dem Sozialgericht. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei (§ 183 SGG). Wir besprechen mit Ihnen die Erfolgsaussichten — bei Krankengeld-Streitigkeiten mit gegenläufigen ärztlichen Einschätzungen holt das Gericht in der Regel ein unabhängiges Sachverständigengutachten ein.
Festpreis 49 € · Widerspruch in 24 Stunden · MD-Gutachten wird angefordert
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