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Der Kündigungsbrief liegt auf dem Tisch, doch etwas fehlt: Niemand hat den Betriebsrat gefragt. Genau dieser Punkt entscheidet in vielen Kündigungsschutzprozessen über Sieg oder Niederlage, denn das Betriebsverfassungsgesetz stellt an die Beteiligung des Betriebsrats klare formale Anforderungen.

Die Kündigung liegt auf dem Tisch, aber der Betriebsrat sagt Nein. Viele Arbeitnehmer glauben, damit sei die Sache erledigt. Die Realität ist komplizierter: Ein Betriebsrat kann eine Kündigung in den meisten Fällen nicht verhindern — wohl aber die Position des Betroffenen erheblich stärken.
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