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Der Hahn dreht sich, aber es kommt kein Wasser. Die Heizung bleibt kalt, obwohl Mitte Januar ist. Oder der Strom ist weg — nicht wegen einer Störung, sondern weil der Vermieter ihn abgedreht hat. Solche Szenarien klingen extrem, kommen aber in der Praxis vor, meist als Druckmittel bei Mietstreitigkeiten.

Der Brief liegt im Briefkasten, der Inhalt ist kurz und eindeutig: Der Vermieter erteilt Hausverbot — sofort und ohne weitere Erklärung. Für viele Mieter ist das ein Schockmoment, der sofort die Frage aufwirft: Darf er das überhaupt? Die Antwort des Gesetzes ist klar, aber differenziert: Ein Vermieter kann einem Mieter kein wirksames Hausverbot für die von ihm gemietete Wohnung erteilen.
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