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Der Ex-Partner steht vor der Tür und verlangt einen DNA-Test — und plötzlich stellt sich eine Frage, mit der kaum jemand gerechnet hat: Bin ich überhaupt verpflichtet, zuzustimmen? Die Antwort des deutschen Rechts ist eindeutig, aber vielschichtig: Ja, grundsätzlich besteht ein durchsetzbarer Anspruch auf Zustimmung — geregelt in § 1598a BGB. Wer die Einwilligung dauerhaft verweigert, riskiert, dass das Familiengericht sie ersetzt.

Der Vaterschaftstest liegt auf dem Tisch, das Ergebnis ist eindeutig — und plötzlich steht eine Frage im Raum, die rechtlich weitreichende Folgen hat: Kann die anerkannte Vaterschaft noch angefochten werden? Die Antwort hängt vor allem davon ab, wann Sie von den Zweifeln erfahren haben. Denn die gesetzliche Frist von zwei Jahren beginnt nicht mit der Geburt des Kindes, sondern mit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der zweifelbegründenden Umstände.
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