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Der Blechschaden ist dokumentiert, die Polizei war da, und wenige Tage später liegt ein Schreiben der gegnerischen Versicherung im Briefkasten: ein Regulierungsangebot mit konkreter Summe. Für viele Geschädigte wirkt das wie eine schnelle, unkomplizierte Lösung. Tatsächlich ist das erste Angebot der Versicherung in vielen Fällen deutlich niedriger angesetzt, als Ihnen eigentlich zusteht.

Der Parkplatz ist leer, der Kotflügel verbeult, und niemand hat etwas gesehen: Ein Unfall ohne Zeugen wirft sofort die Frage auf, wer im Streitfall was beweisen muss. Viele Betroffene glauben, ohne Zeugenaussage stünden sie mit leeren Händen da – das ist rechtlich falsch, aber die Beweisführung verlangt mehr Sorgfalt als bei einem klassischen Unfallbericht mit Unbeteiligten.
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