Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
3 Ratgeber-Artikel zu diesem Thema
Verständlich erklärte Rechtsinformationen von spezialisierte Anwälten. Kostenlose Ratgeber für Verbraucher.
Fundiertes Rechtswissen, verständlich aufbereitet

Ein kurzes Rangieren, ein Rumpeln, dann die Erkenntnis: Das Nachbarauto hat eine Delle, und Sie sind bereits ein paar Meter weitergefahren, bevor der Schreck einsetzt. Genau in diesem Moment beginnt eine Frist, die über Strafe oder Straflosigkeit entscheiden kann. Wer nach einem Parkschaden weiterfährt, ohne sich zu kümmern, erfüllt grundsätzlich den Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB, umgangssprachlich Fahrerflucht genannt.

Ein amtlicher Umschlag im Briefkasten, Absender Polizei, Betreff Anhörung im Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Für die meisten Empfänger ist das der erste Kontakt mit einem Strafverfahren überhaupt, und die erste Reaktion ist oft Panik, gefolgt vom Impuls, den Bogen schnell und ehrlich auszufüllen, um die Sache aus der Welt zu schaffen.

Der Parkplatz ist leer, der Kotflügel verbeult, und niemand hat etwas gesehen: Ein Unfall ohne Zeugen wirft sofort die Frage auf, wer im Streitfall was beweisen muss. Viele Betroffene glauben, ohne Zeugenaussage stünden sie mit leeren Händen da – das ist rechtlich falsch, aber die Beweisführung verlangt mehr Sorgfalt als bei einem klassischen Unfallbericht mit Unbeteiligten.
Unsere spezialisierten spezialisierte Anwälte helfen Ihnen weiter. Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden.
Jetzt kostenlos beraten lassen