Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
2 Ratgeber-Artikel zu diesem Thema
Verständlich erklärte Rechtsinformationen von spezialisierte Anwälten. Kostenlose Ratgeber für Verbraucher.
Fundiertes Rechtswissen, verständlich aufbereitet

Der Chef nickt im Mitarbeitergespräch, verspricht mündlich mehr Gehalt zum nächsten Monat – und auf der Abrechnung steht drei Monate später derselbe Betrag wie immer. Diese Situation erleben viele Beschäftigte in Deutschland, und die erste Reaktion ist oft Resignation: gesagt ist schließlich nicht geschrieben. Rechtlich ist das ein Irrtum mit teils erheblichen finanziellen Folgen für den Arbeitgeber.

Der neue Job ist klar, der Vertrag unterschrieben — und dann landet plötzlich eine geänderte Version auf dem Tisch. Mehr Arbeitszeit, weniger Gehalt, ein anderer Einsatzort. Viele Arbeitnehmer wissen nicht: Der Arbeitgeber darf einen bereits unterzeichneten Vertrag nicht einfach einseitig abändern. Der Grundsatz lautet: Kein Vertrag ohne beiderseitige Zustimmung.
Unsere spezialisierten spezialisierte Anwälte helfen Ihnen weiter. Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden.
Jetzt kostenlos beraten lassen