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Ein Autotürgriff, ein Sekundenbruchteil Unaufmerksamkeit – und der Radfahrer liegt auf der Straße, bevor er überhaupt reagieren kann. Für viele Berufstätige ist das Fahrrad längst Alltagsverkehrsmittel geworden, doch die wenigsten kennen ihre Rechte und Pflichten im Detail. Wer als Radfahrer einen Unfall erleidet oder einen Bußgeldbescheid erhält, steht plötzlich vor Fragen zu Mitverschulden, Betriebsgefahr und Verjährungsfristen.

Der Parkplatz ist leer, der Kotflügel verbeult, und niemand hat etwas gesehen: Ein Unfall ohne Zeugen wirft sofort die Frage auf, wer im Streitfall was beweisen muss. Viele Betroffene glauben, ohne Zeugenaussage stünden sie mit leeren Händen da – das ist rechtlich falsch, aber die Beweisführung verlangt mehr Sorgfalt als bei einem klassischen Unfallbericht mit Unbeteiligten.

Der Kratzer am Kotflügel ist überschaubar, beide Fahrer sind vernünftig, und der Gedanke liegt nahe: Warum die Versicherung einschalten und riskieren, den Schadenfreiheitsrabatt zu verlieren? Eine Privateinigung ist grundsätzlich zulässig — aber sie funktioniert nur dann wirklich sauber, wenn Sie genau wissen, was Sie dabei tun und was Sie dabei unterlassen dürfen.
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