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Der Notartermin ist Jahre her, die Unterschrift längst getrocknet – und jetzt will einer der Beteiligten raus aus dem Vertrag. Anders als beim Testament reicht dafür kein einfacher Sinneswandel. Ein Erbvertrag entfaltet eine Bindungswirkung, die viele Betroffene erst dann wirklich verstehen, wenn sie sich davon lösen wollen.

Der Erbfall ist noch keine Woche her, da liegt ein Testament auf dem Tisch, das niemand erwartet hat – und ein Angehöriger geht komplett leer aus. Für viele Erbberechtigte stellt sich dann sofort die Frage, ob dieses Schriftstück überhaupt wirksam ist und ob man dagegen vorgehen kann. Das Gesetz lässt eine Anfechtung nur unter engen Voraussetzungen zu, dafür aber mit einer klaren Frist.
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