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Die Koffer sind gepackt, die Möbel stehen noch am gewohnten Platz – aber wer bleibt im gemeinsamen Haus, wenn die Ehe zerbricht? Diese Frage sorgt bei Trennungen regelmäßig für die härtesten Streitigkeiten, denn niemand muss automatisch ausziehen, nur weil die Beziehung endet. Das Gesetz unterscheidet klar zwischen der vorläufigen Regelung während der Trennungszeit und der endgültigen Zuweisung nach der Scheidung.

Der Kündigungsbrief liegt noch auf dem Küchentisch, obwohl er längst beim Vermieter sein sollte. Wer den Termin für die Kündigungsfrist im Mietvertrag verpasst, geht meist von einem folgenschweren Fehler aus: Muss ich jetzt Monate länger bleiben, obwohl ich längst ausziehen wollte? Die gute Nachricht zuerst: Eine verspätete Kündigung ist nicht automatisch unwirksam. Sie wirkt lediglich später als geplant.
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