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Das Paket kommt an, der Karton sieht schon von außen zerdrückt aus – und im Inneren liegt die bestellte Ware in Scherben oder mit tiefen Kratzern. Viele Verbraucher wissen in diesem Moment nicht, ob sie den Schaden dem Paketdienst oder dem Händler melden müssen und wie viel Zeit ihnen dafür bleibt. Genau hier entscheidet sich oft, ob die Reklamation später anerkannt wird oder ins Leere läuft.

Der Toaster gibt nach vier Monaten den Geist auf, der Verkäufer zuckt mit den Schultern: Garantie sei schon abgelaufen. Was viele Käufer nicht wissen: Neben der freiwilligen Herstellergarantie gibt es einen gesetzlichen Anspruch, den kein Verkäufer wegverhandeln kann – die Gewährleistung, juristisch Sachmängelhaftung genannt. Sie gilt unabhängig davon, ob eine Garantie besteht, abgelaufen ist oder nie existiert hat.

Die Handwerker sind weg, die Rechnung liegt auf dem Tisch — und sie ist deutlich höher als besprochen. Oder das Ergebnis sieht schlimmer aus als vorher. Beides passiert in der Praxis häufiger, als es sein sollte, und beides ist kein Schicksal, das Sie einfach hinnehmen müssen.

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