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Der Kirschbaum des Nachbarn hängt seit Jahren über den Zaun, im Herbst liegen die Blätter auf Ihrem Rasen, und jedes Gespräch endet im Streit. Genau an diesem Punkt fragen sich viele Grundstückseigentümer zum ersten Mal, ob sie ihren Nachbarn tatsächlich verklagen können oder ob sie den Ärger einfach hinnehmen müssen.

Der Gestank zieht jeden Tag durch das Treppenhaus – Hundeurin, faulende Essensreste, Zigarettenrauch. Gespräche mit dem Nachbarn haben nichts gebracht, der Vermieter reagiert nicht. Jetzt stellt sich die Frage: Kann das Ordnungsamt helfen?
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