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Drei Stunden Verspätung am Zielort reichen rechtlich oft schon aus, damit die Fluggesellschaft zahlen muss. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 steht Passagieren bei erheblichen Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung eine pauschale Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro pro Person zu, unabhängig vom gezahlten Ticketpreis.

Der Flieger steht noch am Gate, die Boardkarte zeigt längst überschrittene Abflugzeit, und easyJet schickt nur eine knappe Info-Mail. Was viele Passagiere nicht wissen: Ab drei Stunden Verspätung am Zielort entsteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person – unabhängig davon, wie viel das Ticket ursprünglich gekostet hat.
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