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Der Anhörungsbogen liegt im Briefkasten, ein Foto zeigt das eigene Auto, und die Rechnung fällt höher aus als erwartet. In diesem Moment stellt sich für viele Betroffene sofort die Frage, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid überhaupt lohnt oder ob man das Bußgeld einfach zahlt und die Sache abhakt.

Der Briefumschlag der Bußgeldstelle liegt im Postkasten, darin ein Formular mit Blitzerfoto und der Aufforderung, sich zur Sache zu äußern. Genau in diesem Moment entscheiden viele Betroffene vorschnell und schreiben spontan auf, wer gefahren ist oder wie es zu dem Verstoß kam. Dabei sieht das Gesetz für diese Situation ausdrücklich ein Recht zum Schweigen vor.
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