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Der Kündigungsbrief liegt auf dem Tisch, das Gehalt fällt weg – und trotzdem flattert am Monatsende die Unterhaltsforderung ins Haus. Viele Betroffene glauben, Arbeitslosigkeit setze die Unterhaltspflicht automatisch aus. Das ist ein Irrtum mit teuren Folgen: Ein bestehender Unterhaltstitel bleibt vollstreckbar, bis er offiziell abgeändert wird.

Die Kündigung ist da, das Konto leer, und trotzdem flattert am Monatsende die Unterhaltsforderung ins Haus. Viele Unterhaltsschuldner glauben, mit dem Job verschwinde auch die Zahlungspflicht. Das ist ein Irrtum mit teuren Folgen, denn Arbeitslosigkeit ändert an der Unterhaltspflicht selbst zunächst gar nichts.
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