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Die Ummeldebescheinigung ist frisch aus dem Briefkasten, die neue Wohnung drei Städte weiter entfernt – und trotzdem verlangt das alte Fitnessstudio weiter Beiträge. Oder umgekehrt: Der Orthopäde attestiert, dass Krafttraining den Bandscheibenvorfall verschlimmert, das Studio besteht dennoch auf der Restlaufzeit. In beiden Fällen stellt sich dieselbe Frage: Besteht ein Sonderkündigungsrecht, das den langfristigen Vertrag sofort beendet?

Der Fitnessstudio-Vertrag läuft weiter, obwohl Sie längst gekündigt haben. Die Abbuchung für das Streaming-Abo taucht erneut auf dem Konto auf, dabei war die Kündigungsfrist doch eingehalten. Solche Situationen entstehen selten aus bösem Willen des Anbieters, sondern meist aus formalen Fehlern beim Kündigungsschreiben oder aus Unkenntnis der geltenden Fristen.
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