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Der Blechschaden ist da, die Polizei war nicht vor Ort – und jetzt zögert die gegnerische Versicherung mit der Regulierung. Genau diese Situation erleben viele Geschädigte nach einem Verkehrsunfall ohne polizeiliche Unfallaufnahme. Ohne amtliches Protokoll fehlt der Versicherung ein neutraler Beleg für den Unfallhergang, und sie nutzt diese Lücke gerne, um Zahlungen zu verzögern oder zu kürzen.

Der Parkplatz ist leer, der Kotflügel verbeult, und niemand hat etwas gesehen: Ein Unfall ohne Zeugen wirft sofort die Frage auf, wer im Streitfall was beweisen muss. Viele Betroffene glauben, ohne Zeugenaussage stünden sie mit leeren Händen da – das ist rechtlich falsch, aber die Beweisführung verlangt mehr Sorgfalt als bei einem klassischen Unfallbericht mit Unbeteiligten.
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