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Der Toaster gibt nach vier Monaten den Geist auf, der Verkäufer zuckt mit den Schultern: Garantie sei schon abgelaufen. Was viele Käufer nicht wissen: Neben der freiwilligen Herstellergarantie gibt es einen gesetzlichen Anspruch, den kein Verkäufer wegverhandeln kann – die Gewährleistung, juristisch Sachmängelhaftung genannt. Sie gilt unabhängig davon, ob eine Garantie besteht, abgelaufen ist oder nie existiert hat.

Die Betäubung war längst abgeklungen, der Schmerz blieb: Ein falsch gezogener Zahn, eine übersehene Diagnose, eine Operation mit unnötigen Komplikationen. Solche Situationen sind kein Einzelfall — der Medizinische Dienst der Krankenkassen wertet jährlich rund 15.000 Behandlungsfehlergutachten aus. Wer als Patient gesundheitlich Schaden nimmt, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schmerzensgeld und materiellen Schadensersatz.

Das Auto ist kaum eine Woche in der Garage, da springt die Kontrollleuchte an oder das Getriebe ruckelt bei jeder Ampel. Was jetzt? Viele Käufer wissen nicht, ob sie überhaupt Ansprüche haben — und wenn ja, gegen wen und wie lange.
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