Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
5 Ratgeber-Artikel zu diesem Thema
Verständlich erklärte Rechtsinformationen von spezialisierte Anwälten. Kostenlose Ratgeber für Verbraucher.
Fundiertes Rechtswissen, verständlich aufbereitet

Der Kündigungsbrief liegt auf dem Tisch, doch etwas fehlt: Niemand hat den Betriebsrat gefragt. Genau dieser Punkt entscheidet in vielen Kündigungsschutzprozessen über Sieg oder Niederlage, denn das Betriebsverfassungsgesetz stellt an die Beteiligung des Betriebsrats klare formale Anforderungen.

Der Anruf kommt meist überraschend: Personalabteilung, kurzer Termin, dann das Kündigungsschreiben auf dem Tisch. Begründung: betriebsbedingt, wirtschaftliche Gründe, Stellenabbau. Für viele Beschäftigte klingt das nach einer Entscheidung, gegen die man ohnehin nichts tun kann. Das ist falsch. Eine betriebsbedingte Kündigung unterliegt strengen gesetzlichen Voraussetzungen, und in einem erheblichen Teil der Fälle hält sie einer arbeitsgerichtlichen Prüfung nicht stand.

Die Kündigung liegt auf dem Tisch, aber der Betriebsrat sagt Nein. Viele Arbeitnehmer glauben, damit sei die Sache erledigt. Die Realität ist komplizierter: Ein Betriebsrat kann eine Kündigung in den meisten Fällen nicht verhindern — wohl aber die Position des Betroffenen erheblich stärken.

Der Brief liegt auf dem Küchentisch, das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers. Ab diesem Moment läuft eine der härtesten Fristen im deutschen Arbeitsrecht: drei Wochen, um sich zu wehren — danach ist die Kündigung unwiderruflich wirksam, egal ob sie rechtmäßig war oder nicht.

Das Kündigungsschreiben liegt auf dem Küchentisch. Drei Wochen — mehr Zeit bleibt Ihnen in Deutschland nicht, um rechtlich gegen eine Entlassung vorzugehen. Die Drei-Wochen-Frist nach § 4 KSchG ist eine der härtesten Ausschlussfristen im deutschen Recht: Wer sie verpasst, verliert seinen Anspruch, egal ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht.
Unsere spezialisierten spezialisierte Anwälte helfen Ihnen weiter. Preis und Umfang stehen vor der Beauftragung.
Angebote ansehen