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Der Anhörungsbogen liegt im Briefkasten, ein Foto zeigt das eigene Auto, und die Rechnung fällt höher aus als erwartet. In diesem Moment stellt sich für viele Betroffene sofort die Frage, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid überhaupt lohnt oder ob man das Bußgeld einfach zahlt und die Sache abhakt.

Ein kurzer Blick aufs Display an der roten Ampel, ein Foto vom Blitzer – und wenige Wochen später liegt der Bußgeldbescheid im Briefkasten. Handy am Steuer gehört zu den häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland, und viele Betroffene fragen sich, ob sie den Bescheid einfach akzeptieren oder Einspruch einlegen sollen.

Der gelbe Brief liegt im Postkasten, Absender: Bußgeldstelle. Ein Anhörungsbogen fordert Sie auf, sich zu einem angeblichen Verkehrsverstoß zu äußern, oft mit dem Hinweis auf eine Rückmeldefrist von wenigen Tagen. Viele Betroffene reagieren dann panisch und füllen alles aus, was das Formular hergibt, aus Angst vor Konsequenzen.

Der Kontrolleur steht im Gang, das Ticket lässt sich nicht finden, und binnen Sekunden wird aus einer Bahnfahrt ein Rechtsproblem. Wer ohne gültigen Fahrschein erwischt wird, muss zunächst mit einem zivilrechtlichen Betrag rechnen – dem sogenannten erhöhten Beförderungsentgelt von in der Regel 60 Euro. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn parallel dazu bewertet der Gesetzgeber das Fahren ohne Ticket als Straftat nach § 265a StGB, dem Erschleichen von Leistungen.
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