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Ein Erbvertrag bindet – anders als ein Testament lässt er sich nicht einfach widerrufen. Wer feststellt, dass er sich beim Abschluss geirrt hat, unter Druck gesetzt wurde oder einen Pflichtteilsberechtigten übersehen hat, steht vor der Frage: Lässt sich der Vertrag noch aus der Welt schaffen? Die Antwort liegt in einem engen gesetzlichen Zeitfenster.

Der Vaterschaftstest liegt auf dem Tisch, das Ergebnis ist eindeutig — und plötzlich steht eine Frage im Raum, die rechtlich weitreichende Folgen hat: Kann die anerkannte Vaterschaft noch angefochten werden? Die Antwort hängt vor allem davon ab, wann Sie von den Zweifeln erfahren haben. Denn die gesetzliche Frist von zwei Jahren beginnt nicht mit der Geburt des Kindes, sondern mit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der zweifelbegründenden Umstände.
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