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Der Brief liegt im Briefkasten: Vorladung zur polizeilichen Vernehmung, Beschuldigtenstatus. Viele Menschen reagieren mit dem Impuls, alles erklären und aufklären zu wollen — und laufen damit in eine der häufigsten Fallen des Strafverfahrens. § 136 StPO räumt Ihnen ausdrücklich das Recht ein, zu schweigen und jederzeit einen Verteidiger hinzuzuziehen, bevor Sie auch nur ein Wort sagen.

Ein Brief von der Polizei im Briefkasten — und plötzlich ist nichts mehr selbstverständlich. Viele Menschen glauben in diesem Moment, sie müssten alles erklären, um Missverständnisse auszuräumen. Das ist ein Irrtum, der schwere Folgen haben kann: Jede Aussage, die Sie gegenüber Ermittlungsbehörden machen, kann gegen Sie verwendet werden — auch gut gemeinte, auch unvollständige.
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