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Die Kündigung liegt auf dem Tisch, aber der Betriebsrat sagt Nein. Viele Arbeitnehmer glauben, damit sei die Sache erledigt. Die Realität ist komplizierter: Ein Betriebsrat kann eine Kündigung in den meisten Fällen nicht verhindern — wohl aber die Position des Betroffenen erheblich stärken.

Der Brief liegt auf dem Küchentisch, das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers. Ab diesem Moment läuft eine der härtesten Fristen im deutschen Arbeitsrecht: drei Wochen, um sich zu wehren — danach ist die Kündigung unwiderruflich wirksam, egal ob sie rechtmäßig war oder nicht.

Das Kündigungsschreiben liegt auf dem Küchentisch. Drei Wochen — mehr Zeit bleibt Ihnen in Deutschland nicht, um rechtlich gegen eine Entlassung vorzugehen. Die Drei-Wochen-Frist nach § 4 KSchG ist eine der härtesten Ausschlussfristen im deutschen Recht: Wer sie verpasst, verliert seinen Anspruch, egal ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht.
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