Kostenlos · Ergebnis sofort

Fluggast-Schnellcheck nach EU 261/2004

Der Schnellcheck wertet Ihre Angaben nach den Regeln der Fluggastrechteverordnung aus: ob die Voraussetzungen einer Ausgleichszahlung erfüllt sind, in welcher Höhe und was noch offen ist. Er ist keine anwaltliche Prüfung. Die anwaltliche Geltendmachung übernehmen wir danach zum Festpreis von 99 €; einen Anteil an Ihrer Entschädigung gibt es nicht.

  • Flugdaten und Ereignis eingeben, etwa zwei Minuten
  • Ergebnis sofort: Voraussetzungen, Höhe nach Art. 7, offene Punkte und Fristen
  • Danach entscheiden Sie, ob Sie die Geltendmachung zum Festpreis beauftragen
Schritt 1 von 2— flugdaten

Name der Fluggesellschaft, z. B. Lufthansa, Ryanair oder Eurowings.

Der Flug, bei dem die Störung begonnen hat, z. B. LH441.

Datum laut Buchung.

Stadt oder Flughafen-Code, z. B. Frankfurt oder FRA. Bei Umsteigeverbindungen der Start des ersten Flugs.

Stadt oder Flughafen-Code, z. B. New York oder JFK. Maßgeblich ist die Ankunft am Endziel.

Die Ausgleichszahlung steht jeder Person zu.

Keine Anmeldung nötig. Datenschutz: SSL-verschlüsselt, DSGVO-konform.

Die Inhalte dieser Website sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Mehr erfahren

Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.