Geschwindigkeitsverstoß — was Sie jetzt tun sollten
Geschwindigkeitsmessungen sind die häufigste Ursache für Bußgeldbescheide — und gleichzeitig diejenigen mit den meisten technischen und formalen Angriffspunkten. Wir prüfen Ihren Bescheid auf typische Schwachstellen und legen für Sie Einspruch ein, wenn es sinnvoll ist.
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Bescheid in 3 Minuten einreichen
Geführter Funnel mit Schritt-für-Schritt-Eingabe, Foto/PDF-Upload und anwaltlicher KI-Erstprüfung in unter 24 Stunden.
- Prüfung kostenfrei & unverbindlich
- Antwort des Anwalts innerhalb 24 h
- Eigene Verkehrsrechts-Kanzlei
- DSGVO-konform – verschlüsselt
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Sie werden direkt von der Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (RAK Berlin) vertreten — nicht von einer Plattform mit Drittanwalt. Erstprüfung kostenlos, Einspruch mit RSV 0 € / ohne RSV 199 € Festpreis.
Ein Drittel aller Bußgeldverfahren ist angreifbar. Sachverständigen-Studie zum 51. Verkehrsgerichtstag: von 15.000 ausgewerteten Verfahren waren 8 % unzulässig falsch und 25 % in der Beweisführung mangelhaft. (Quelle: Deutscher Verkehrsgerichtstag, Goslar.)
Was steht im Bußgeldkatalog?
Die Standard-Rechtsfolgen für diesen Verstoß — als Orientierung. Im Einzelfall kommt es auf Details an, die wir im Einspruch herausarbeiten.
- 1Verwarngeld 30–55 € (bis 20 km/h innerorts ohne Punkt) oder Bußgeld ab 70 € + 1 Punkt
- 2Ab 21 km/h zu schnell: 1 Punkt in Flensburg
- 3Ab 31 km/h innerorts / 41 km/h außerorts: Fahrverbot (1 Monat, häufig mit 4-Monats-Schonfrist)
- 4Bei mehrfachen Verstößen kann die Fahrerlaubnis insgesamt gefährdet sein (Probezeit, Punktekonto)
Wo wir ansetzen
Aus unserer Praxis: das sind die typischen Schwachstellen, an denen ein erfahrener Verkehrsrechts-Anwalt einen Einspruch begründet.
Standardisierte Messverfahren: oft nicht standardisiert eingesetzt
PoliScan, ES 3.0, Riegl LR90, Leivtec XV3 — alle setzen exakt definierte Aufstell- und Bedienungs-Vorgaben voraus. Werden die nicht eingehalten (Stativ-Schräglage, falscher Messwinkel, Nicht-Standardweg), wackelt die Messung.
Eichung abgelaufen oder nicht dokumentiert
Messgeräte müssen alle 6 oder 12 Monate geeicht werden (je nach Typ). Fehlt der Eichnachweis im Beweisbild oder ist die Eichung abgelaufen, ist der Messwert nicht verwertbar.
Toleranzabzug falsch oder nicht ausgewiesen
Je nach Messgerät und gemessener Geschwindigkeit müssen 3 km/h oder 3 % abgezogen werden. Wenn das im Bescheid nicht oder falsch erfolgt ist, kann sich die Tatbestandsstufe (und damit das Bußgeld) ändern.
Fahrerfoto: unscharf, falscher Fahrer, kein Fahrer erkennbar
Ohne sichere Fahrer-Identifizierung darf der Halter nicht ohne Weiteres in Anspruch genommen werden. Bei schlechter Bildqualität, Vermummung oder offensichtlich anderem Fahrer lohnt sich der Einspruch praktisch immer.
Beschilderung unklar oder nicht ortsbezogen
Wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung an der Messstelle nicht eindeutig erkennbar war (verdeckt, zu weit zurückgesetzt, neu aufgestellt ohne ortsübliche Bekanntmachung), kann das ein Verbotsirrtum begründen.
Formale Mängel im Bescheid
Fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung, ungültige Zustellung, Verjährung — häufige Punkte, die unsere KI-Vorprüfung auf Basis unserer Anwaltsarbeit sofort meldet und ein Anwalt prüft.
Was wir von Ihnen brauchen
- Den Bußgeldbescheid (Foto oder PDF)
- Falls vorhanden: den Anhörungsbogen — bitte unausgefüllt
- Den Briefumschlag mit Zustellungsstempel (für die Fristberechnung)
- Optional: ein Foto vom Beschilderungsort (Streetview reicht meist)
Verkehrsrechts-Team
Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · bundesweit
- Schwerpunkt Verkehrs- & Bußgeldrecht — OWi, Akteneinsicht, Einspruchsverfahren
- Berliner Kanzlei (RAK Berlin), tätig in ganz Deutschland
Erstprüfung kostenlos — Einspruch transparent
Die anwaltliche Erstprüfung ist für Sie kostenlos. Fürs Einspruchsverfahren zahlen Sie mit Rechtsschutz 0 €, ohne Rechtsschutz einen fairen Festpreis. Mit eigener Anwaltskanzlei — kein Vermittler dazwischen.
- Wir holen die Deckungszusage selbst ein
- Direktabrechnung mit Ihrer Versicherung
- Voller Einspruchs- und Vertretungsumfang
- Pauschal — kein Stundenhonorar, keine RVG-Überraschung
- Einspruch + komplette Korrespondenz + Akteneinsicht inklusive
- Erst nach unserer kostenlosen Erstprüfung — nur wenn der Einspruch sinnvoll ist
Hinweis: Die anwaltliche Erstprüfung ist immer kostenlos. Der Festpreis von 199 € deckt die außergerichtliche Vertretung im Einspruchsverfahren; Gerichtskosten, Auslagen und Sachverständigenkosten sowie – bei erfolglosem Einspruch – die Verfahrenskosten sind nicht enthalten. Eine spätere Hauptverhandlung oder Rechtsbeschwerde wird gesondert berechnet (399 € bzw. 599 €) — nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch.
Häufige Fragen
Lohnt sich der Einspruch wirklich, wenn nur 20 km/h zu schnell?+
Bei Wiederholungstätern: ja — jeder Punkt verschiebt das Punktekonto, und 4 Punkte können bereits eine Fahreignungsüberprüfung auslösen. Bei Einmaltätern ohne Fahrverbot ist die Kosten-Nutzen-Rechnung enger, lohnt aber bei klaren Messfehlern. Wir sagen Ihnen offen, ob der Einspruch wirtschaftlich sinnvoll ist.
Ich war nicht der Fahrer — was kann ich tun?+
Niemals den Anhörungsbogen unbedacht ausfüllen. Bei Halterhaftung können Sie zur Auskunftsverweigerung berechtigt sein (§ 55 OWiG, § 31a StVZO). Wir schauen uns das Fahrerfoto an und beraten Sie zur Frage Fahrtenbuchauflage.
Wie lange habe ich Zeit?+
2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids — also keinen Tag verschwenden. Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid; hier haben Sie meist 7 Tage Zeit, sollten aber genauso vorsichtig sein.
Bekomme ich bei einem Fahrverbot die Schonfrist?+
Bei erstmaligem Verstoß bekommen Sie meist 4 Monate, um sich Beginn und Ende des Fahrverbots auszusuchen. Das müssen Sie aber innerhalb der Frist beantragen. Wir kümmern uns darum.
Nicht abwarten — die Frist läuft
Je früher wir den Bescheid sehen, desto mehr Optionen haben Sie. Upload dauert 2 Minuten, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.